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H A U S O R D N U N G
des
Hardtberg-Gymnasiums

 

Grundsätze unseres Zusammenlebens und -arbeitens
(Zwecks leichterer Lesbarkeit und ohne Diskriminierungsabsicht wird im Folgenden in der Hausordnung die männliche Form benutzt.)

 Ein geordneter Unterrichtsablauf und gemeinschaftliches Arbeiten in der Schule erfordern verbindliche Regelungen für alle am Schulleben Beteiligten. Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, belästigt oder in seinen persönlichen Rechten beeinträchtigt wird.

Alle am Schulleben Beteiligten sind mitverantwortlich dafür, dass das alltägliche Schulleben gut funktioniert und jeder in Ruhe und Sicherheit lernen und arbeiten kann. Gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft tragen zu einem geregelten Miteinander und einem guten Schulklima bei. Deshalb gelten die nachstehenden in der Schulkonferenz vom 12.3.2007 beschlossenen Regeln.

I. Unterricht

1. Schüler und Lehrer achten gemeinsam auf Einhaltung der Unterrichtszeiten.

2. Vor Schulbeginn halten sich die Schüler entweder auf den Schulhöfen oder in der Pausenhalle, nicht jedoch auf Treppen, Gängen, in Klassen oder Sportstätten/ Umkleideräumen auf. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler, die nicht an der Übermittagsbetreuung oder an schulischen Angeboten teilnehmen, das Schulgebäude.

3. Ist der Fachlehrer fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen, so fragt der Klassen- bzw. Kurssprecher zuerst im Lehrerzimmer und/oder ggf. im Sekretariat nach. Die Mitschüler verhalten sich im oder vor dem Unterrichtsraum oder Fachraum so, dass der übrige Unterricht nicht gestört wird. Ein Verlassen des Klassenraumes nach Stundenbeginn ist nicht zulässig.

4. Bei einer während der Unterrichtszeit auftretenden Erkrankung oder Verletzung eines Schülers kann nur der unterrichtende Lehrer entscheiden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Unter Umständen schickt er den Erkrankten in Begleitung eines Schülers in das Sekretariat. Dort wird die weitere Versorgung organisiert.

5. Jeder Schüler respektiert das Recht seiner Mitschüler auf Unterricht und vermeidet Störungen.

II. Pausen

1. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler in der Regel in ihren Klassenräumen. Ein Aufsuchen der Cafeteria in der kleinen Pause ist untersagt.

2. Zu Beginn der großen Pausen begeben sich die Schüler auf direktem Weg auf die Pausenhöfe. Bei Raumwechsel können Taschen nach Eintreffen der Aufsicht in der Eingangshalle abgelegt werden. Für abgelegte Taschen kann aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Gewähr übernommen werden. Aufenthaltsbereiche für die großen Pausen sind die beiden Schulhöfe und die Halle vor der Cafeteria. Bei sehr schlechtem Wetter (3-maliges Pausenzeichen) kann auch die Eingangshalle genutzt werden. Die aufsichtführenden Lehrer übernehmen 20 Minuten vor Beginn der 1. Stunde bzw. sofort bei Pausenbeginn ihre Aufsicht.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich vor dem Unterricht in der Eingangshalle aufhalten.
Der Verwaltungstrakt ist kein Durchgangsbereich. Schülerinnen und Schüler sollen nur bei dringen-
den Anliegen den Verwaltungstrakt aufsuchen.

 III. Sicherheit in den Gebäuden und auf dem Schulgelände

Niemand darf sich selbst oder andere durch sein Verhalten gefährden. Laufen, Drängeln, Schubsen in den Gebäuden ebenso wie auf den Schulhöfen ist verboten. Das gilt auch für Spiele und Aktivitäten, die andere Personen gefährden oder verletzen könnten, wie z. B. Schneeballwerfen oder das Spielen mit großen bzw. zu harten Bällen. Das Fußballspielen mit Lederbällen ist nur auf der Wiese und dem Basketballhof erlaubt. Laufspiele auf dem Hof (z.B. Fangen-Spiele) sind gestattet. Es ist verboten, auf Fensterbänken zu sitzen. Das Mitbringen von die Sicherheit bedrohenden Gegenständen, z. B. Waffen, Taschenmessern, Knallkörpern etc. ist strengstens untersagt.

Zweiräder jeder Art müssen auf dem Schulgelände geschoben und auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Die PKW-Stellplätze auf dem Schulgelände gehören nicht zu den Schulhöfen. Das Verhalten bei Feueralarm wird durch den in allen Klassen-, Kurs- und Fachräumen vorhandenen Aushang geregelt, der unbedingt zu beachten ist.

 IV. Ordnung und Schulgesundheit

1. Alle Schüler sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme und zur Mitarbeit am Unterricht und allen sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet. Jeder Lehrer stellt zu Beginn seines Unterrichts die Anwesenheit fest und trägt abwesende Schüler ins Klassenbuch/Kursheft ein.
a) Erkrankt ein Schüler der Sekundarstufe I, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule unverzüglich.
Ist das Schulversäumnis beendet, teilen die Erziehungsberechtigten dem Klassenlehrer den Grund und die Dauer des Schulversäumnisses schriftlich mit, der Klassenlehrer vermerkt den Eingang im Klassenbuch.
Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht wegen Krankheit versäumt wurde, legen die Erziehungsberechtigten auf Verlangen des Klassenlehrers ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung vor.
b) Erkrankt ein Schüler der Sekundarstufe II, benachrichtigt er bzw. ein Erziehungsberechtigter noch am selben Tag die Schule. Nach Beendigung des Schulversäumnisses legt der Schüler seinen Fachlehrern eine schriftliche Erklärung auf dem dafür vorgesehenen Formblatt vor.
Häuft sich das Fehlen eines Schülers, informieren seine Fachlehrer den zuständigen Jahrgangsstufenleiter. Der Schüler muss in begründeten Fällen damit rechnen, dass die Schule ein ärztliches Zeugnis über seine Erkrankung verlangt.
Eine nicht durch ärztliches Zeugnis gedeckte höhere Fehlquote im Quartal kann als Schulversäumnis betrachtet werden, das der Schüler selbst zu vertreten hat. Die in dieser Zeit nicht erbrachten Leistungen sind mit einer Leistungsverweigerung gleichzusetzen, sie sind in der „Sonstigen Mitarbeit“ zu berücksichtigen.
c) Erkrankt ein Schüler der Sekundarstufe II an einem Klausurtag, benachrichtigt er bzw. ein Erziehungsberechtigter noch am selben Tag die Schule. Voraussetzung für das Anrecht auf Nachschreiben der Klausur ist, damit jede Missbrauchsmöglichkeit ausgeschlossen ist, die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die Erkrankung des Schülers.
d) Unpünktliches Erscheinen von Schülern stört den Unterricht.
Verspätet sich ein Schüler der Sekundarstufe II zum wiederholten Mal, muss er damit rechnen, vom Unterricht der laufenden Stunde ganz oder teilweise ausgeschlossen zu werden.

2. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtspflicht der Schule dürfen Schüler der Sekundarstufe I das Schulgelände während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht verlassen.

3. Alkohol, Zigaretten und andere Drogen sind nach § 54 Schulgesetz NRW in der Schule verboten. Nach Beschluss der Schulkonferenz vom 12.03.2007 sind wir eine rauchfreie Schule. Auf dem gesamten Schulgelände und in allen Räumen herrscht Rauchverbot. Ausnahmen bei Festen und Schulveranstaltungen vom Alkoholverbot beschließt die Schulkonferenz im jeweils speziellen Fall. 

4. a) Auf dem gesamten Schulgelände ist jegliche Nutzung des Handys (auch als Uhr) oder von ähnlichen elektronischen Geräten durch Schüler des HBG untersagt. In Ausnahmefällen ist ein Benutzen des Mobiltelefons nach Rücksprache mit einer Lehrkraft möglich.
b) Im Oberstufenraum ist eine Handynutzung in den Freistunden und Pausen durch Schüler der Sekundarstufe erlaubt. In Freistunden ist zusätzlich eine Handynutzung durch Schüler der Sekundarstufe II im SLZ gestattet.
c) Verstößt ein Schüler gegen die für ihn geltende Regelung wird das Handy eingesammelt und im Sekretariat hinterlegt.

5. Nichtschulische Werbung ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Das Aufhängen von Plakaten und das Verteilen von Werbung, die pädagogischen Zielen dienen, bedürfen in jedem einzelnen Fall der Genehmigung durch die Schulleitung.

6. Ballspiele auf dem Rasenplatz und dem Basketballhof sind ausschließlich während der beiden großen Pausen und nach Unterrichtsende erlaubt.

7. Wert- und Fundsachen
a) Wertsachen und größere Geldbeträge sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Sie werden im Verlustfalle weder durch die Schule noch durch die Sachversicherung des Schulträgers ersetzt.
b) Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

8. Anliegen an das Sekretariat sind möglichst nur von einzelnen Schülern vorzutragen.

9. Alle Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Von dort wird dann alles Notwendige veranlasst. Über Ausnahmen von der Regel im Sportunterricht entscheidet der Fachlehrer.

10. Alle am Schulleben Beteiligten sind verpflichtet mit Schuleigentum pfleglich umzugehen. Sie bzw. ihre Erziehungsberechtigten haften für verursachte Schäden. Schäden jeder Art sind unverzüglich dem Hausmeister oder dem Sekretariat zu melden.

11. Schüler betreten die Fachräume nach dem Fachlehrer, dieser beaufsichtigt auch das Verlassen. Zu Beginn der großen Pausen, beim Übergang der Klasse in einen Fachraum und bei Unterrichtsende verlassen die Lehrer den Raum als Letzte und schließen ab.

V. Sauberkeit

1. Schüler und Lehrer sind gemeinsam für die Sauberkeit im Schulgebäude verantwortlich. Jede Klasse richtet einen Ordnungsdienst für Unterrichtsräume und Flure ein.

2. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde sind in allen Räumen die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und die Tafeln zu wischen. Der Ordnungsdienst fegt den Raum – bei groben Verunreinigungen auch zwischen den Unterrichtsstunden.

3. In den Fachräumen sind diese Aufgaben bei Bedarf nach der Unterrichtsstunde von der jeweiligen Lerngruppe zu erledigen.

4. Die Verschmutzung von Pausenhöfen und –halle wird vom Hofdienst beseitigt, der jeweils von den Schülern der sechsten Klassen während der Pausen wahrgenommen wird.

5. Mit den Grünanlagen auf dem Gelände des HBG soll pfleglich und umweltbewusst umgegangen werden. Für Abkürzungen in das Schulgebäude dürfen sie nicht benutzt werden.

6. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Alle Benutzer helfen dabei mit, dass Verschmutzung und Vandalismus vermieden werden.

Jeder Schüler verpflichtet sich, u. a. bei Unterzeichnung der Schulvereinbarung, die in der Hausordnung genannten Bestimmungen und Verhaltensregeln zu befolgen.

Bonn, im November 2016  

Günther Schlag, OStD    (Schulleiter)